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BKK VDN
Postfach 11 60
58206 Schwerte Satzungsleistungen "Zuschuss zu Vorsorgekuren"Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt unsere Betriebskrankenkasse (nach Antrag) als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 13,00 Euro.
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 21,00 Euro kalendertäglich.
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