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Zusatzversicherung "BKK VBU ExtraPlus im Urlaub (Tarif BKKR) "Kooperationspartner: Barmenia Krankenversicherung a.G.
Gesundheitscheck im VorfeldBei der Aufnahme einer BKK VBU Zusatzversicherung werden nur 5 Gesundheits-fragen gestellt.
KostenerstattungDie Kostenerstattung bezieht sich auf den jeweilig abgeschlossenen Tarif und kann entsprechend des policierten Versicherungsinhalt bis zu 100% betragen.
AuslandskrankenversicherungBKK ExtraPlus im Urlaub (Tarif BKKR)Als leistungsstarke Krankenversicherung suchen wir immer nach neuen Wegen, um die Versorgungsqualität für unsere Mitglieder und Versicherten weiter zu verbessern. Dabei ist es alles andere als Glückssache, die richtige Vorsorge zu treffen! Im Ausland haben Sie in den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen* besteht, vom Versicherungsumfang einen ausreichenden Versicherungsschutz. Trotzdem passiert es auch in diesen Ländern immer wieder, dass Sie als Versicherter einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung bei Krankheit oder Unfall nur als Privatpatient behandelt werden und am Ende Ihrer Urlaubsreise Kosten in erheblichem Umfang selber tragen müssen. Ergänzen Sie deshalb Ihren bestehenden BKK-Krankenversicherungsschutz im Ausland sinnvoll und preisgünstig. Mit "BKK ExtraPlus - den 6 Richtigen für Ihre Gesundheit". Und von unserem Kooperationspartner, der Barmenia Krankenversicherung a. G., erhalten Sie bei allen Auslandsreisen bis zu 6 Wochen eine 100%ige Kostenerstattung für Alle akut notwendig werdenden ambulanten und stationären Heilbehandlungen inklusive der ebenfalls notwendigen Arznei-, Verband-, Heilmittel sowie bestimmte Hilfsmittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen und Reparaturen am vorhandenen Zahnersatz. * Sozialversicherungsabkommen = Abkommen über die medizinische Betreuung von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Vorlage des Auslandskrankenscheines entstehen Ihnen - abgesehen von den im Gastland vorgesehenen Zuzahlungen - im Regelfall keine Kosten. Eine Abrechnung per "Auslandskrankenschein" lässt sich jedoch nicht immer durchführen. Darüber hinaus erstattet die Barmenia bei lebensgefährdenden Erkrankungen die Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen Rettungsflug zu 100 % und für sonstige Rücktransporte oder eine Überführung aus dem Ausland die Kosten bis zum fünffachen Preis eines Linienfluges 1. Klasse.
AusschlusskriterienFür die Versicherungen gelten, die in den beantragten Tarifen genannten Versicherungsbedingungen.
Welche Leistungen werden erst nach Sperrfrist erstattet?keineKategorien
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