BKK VBU
Lindenstr. 67
10969 Berlin
Satzungsleistungen "Hospizleistungen"
Versicherte, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der stationären oder teilstationären Versorgung in Hospizen, in denen palliativ-mediz. Behandlung erbracht wird, wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder der Familie nicht erbracht werden kann. Der Zuschuss beträgt bei Erwachsenen 90 % und bei Kindern und Jugendlichen 95 % der berechnungsfähigen Kosten.
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