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BKK Technoform
Weender Landstr. 94-108
37075 Göttingen Der Wahltarif "Wahltarif integrierte Versorgung"Typ: Bonus
Die Betriebskrankenkasse bietet ihren Versicherten zur Förderung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung integrierte Versorgungen nach § 140a SGB V auf der Grundlage von Verträgen mit Leistungserbringern an. Die Teilnahme an diesen Versorgungsformen ist für die Versicherten freiwillig. Die Betriebskrankenkasse führt ein Verzeichnis über die integrierten Versorgungen nach § 140a SGB V. Das Verzeichnis enthält insbesondere Angaben über die Leistungsinhalte, die Voraussetzungen für die Teilnahme der Versicherten, die teilnehmenden Leistungserbringer und den Ort der Durchführung der integrierten Versorgung. - Sofern eine Zuzahlung nach § 28 Absatz 4 SGB V erhoben wird, ermäßigt die Betriebskrankenkasse diese Zuzahlung bis zu einer Höhe von insgesamt 40 EUR im Jahr - Sofern eine Zuzahlung nach § 40 Abs. 6 SGB V in Verbindung mit § 61 Satz 2 SGB V bzw. nach § 39 Abs. 4 SGB V in Verbindung mit § 61 Satz 2 SGB V erhoben wird, ermäßigt die Betriebskrankenkasse diese Zuzahlungen bis zu einer Höhe von 96,50 v.H., abgerundet auf den nächsten vollen 10,00 Euro-Betrag, mindestens jedoch 10,00 EUR. Die §§ 61 und 62 SGB V bleiben unberührt.
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