Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen

BKK Technoform

Weender Landstr. 94-108
37075 Göttingen

Der Wahltarif "Wahltarif integrierte Versorgung"


Typ: Bonus

Die Betriebskrankenkasse bietet ihren Versicherten zur Förderung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung integrierte Versorgungen nach § 140a SGB V auf der Grundlage von Verträgen mit Leistungserbringern an. Die Teilnahme an diesen Versorgungsformen ist für die Versicherten freiwillig.

Die Betriebskrankenkasse führt ein Verzeichnis über die integrierten Versorgungen nach § 140a SGB V. Das Verzeichnis enthält insbesondere Angaben über die Leistungsinhalte, die Voraussetzungen für die Teilnahme der Versicherten, die teilnehmenden Leistungserbringer und den Ort der Durchführung der integrierten Versorgung.
Der Versicherte hat das Recht, das Verzeichnis einzusehen. Die Betriebskrankenkasse stellt dem Versicherten auf Wunsch Inhalte des Verzeichnisses in schriftlicher Form zur Verfügung.

Versicherten, die an einer integrierten Versorgung nach Absatz I teilnehmen, ermäßigt die Betriebskrankenkasse im Rahmen des § 53 Absatz 3 SGB V für die Dauer der Teilnahme folgende Zuzahlungen:
- Sofern eine Zuzahlung nach § 28 Absatz 4 SGB V erhoben wird, ermäßigt die Betriebskrankenkasse diese Zuzahlung bis zu einer Höhe von insgesamt 40 EUR im Jahr
- Sofern eine Zuzahlung nach § 40 Abs. 6 SGB V in Verbindung mit § 61 Satz 2
SGB V bzw. nach § 39 Abs. 4 SGB V in Verbindung mit § 61 Satz 2 SGB V erhoben wird, ermäßigt die Betriebskrankenkasse diese Zuzahlungen bis zu einer Höhe von 96,50 v.H., abgerundet auf den nächsten vollen 10,00 Euro-Betrag, mindestens jedoch 10,00 EUR. Die §§ 61 und 62 SGB V bleiben unberührt.

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