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BKK Technoform
Weender Landstr. 94-108
37075 Göttingen Der Wahltarif "Bonusprogramm"Typ: Bonus
Versicherte, die sich gesundheitsbewusst verhalten, haben Anspruch auf einen Bonus, wenn sie aus den nachfolgend aufgeführten Punkten 1 bis 18 mindestens innerhalb eines Jahres 600 Punkte nachweisen. Dabei sind jedoch – soweit der Versicherte anspruchsberechtigt ist – die Punkte 1 bis 3 vollständig nachzuweisen. Bonuspunkte können durch folgende Maßnahmen erworben werden:
01 Der Versicherte nimmt ab dem vollendeten 35. Lebensjahr 02 Der Versicherte nimmt jährlich (Frauen ab dem 20., Männer
03 Versicherte Kinder nehmen die nach § 26 Abs. 1 SGB V vorgesehenen 04 Der Versicherte nimmt eine qualitätsgesicherte Leistung zur primären Prävention gem. § 20 Abs. 1 SGB V in Anspruch 05 Der Versicherte nimmt regelmäßig am Betriebssport teil. 100 Pkt. 06 Der Versicherte nimmt regelmäßig an den angebotenen qualitätsgesicherten Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung 07 Der Versicherte ist aktives Mitglied in einem qualitätsgesicherten 08 Der Versicherte betreibt aktiv Sport in einem Sportverein. Versicherte bis zum vollendt.18. Lj. = 200 Pkt., darüber hinaus = 100 Pkt. 09 Der Versicherte hat im jeweiligen Jahr ein Sportabzeichen erworben. 10 Der Body-Maß-Index des Versicherten liegt zwischen 18 und 11 Regelmäßige Teilnahme an qualitätsgesicherten Lauf-, Walking-, 17 Der Versicherte hat die von der BKK nach § 23 Abs. 9 SGB V Die Mindestpunktzahl je Versicherten beträgt 600 Punkte. Der Bonus wird bei der Erfüllung weiterer Punkte aus dem vorgenannten Maßnahmenkatalog um weitere Bonuspunkte aufgestockt.
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