BKK Technoform
Weender Landstr. 94-108
37075 Göttingen
Satzungsleistungen "Zuschuss zu Vorsorgekuren"
Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die Betriebskrankenkasse als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 13,00 Euro. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kran-ke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 21,00 Euro.
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