| ||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Satzungsleistungen "Professionelle Zahnreinigung"Unsere erwachsenen Versicherten (ab 18 Jahre) in Baden-Württemberg haben einmal im Kalenderjahr Anspruch auf eine anteilige Erstattung ihrer professionellen Zahnreinigung. Diese Reinigung ist sehr schonend, grundsätzlich schmerzfrei und wirkt prophylaktisch vor allem gegen Karies und Parodontose. Fast alle Zahnmediziner empfehlen diese Leistung mindestens einmal pro Jahr.
Wie viel Zuschuss bekomme ich? 100 % bei einem Rechnungsbetrag bis einschließlich 50 € 50 % des darüber hinausgehenden Teils des Rechnungsbetrages Insgesamt jedoch höchstens 75 €
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||