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Die Krankenkasse "BKK salvina" existiert nicht mehr.
Ihr Rechtsnachfolger ist die "BKK Kassana"

BKK salvina

Fraunhoferstraße 12a
82152 Planegg-Martinsried

Deutsches Ärztenetz Gynäkologie schließt bundesweit ersten Facharztvertrag


Pressemitteilung vom 24.9.2009
München. Früherkennung sichern, Innovationen ermöglichen, Akzeptanz
erhöhen. Das ist die kurze Formel des ersten Facharztvertrages für Gynäkologische
Praxen zwischen dem Deutschen Ärztenetz Gynäkologie und der BKK salvina, der
ersten deutschen Krankenkasse für Frauen.
Die gesetzlichen Leistungen zur Früherkennung und Prävention in der Versorgung
von Frauen sind von ihrer Zielrichtung her, Krankheiten frühzeitig zu erkennen als
vorbildlich zu bezeichnen. Gleichwohl ist in den letzten Jahren ein Stillstand bei der
Weiterentwicklung dieses wichtigen Versorgungsbereiches festzustellen. Nur etwa
jede 2. Frau nimmt dieses Angebot regelmäßig wahr. In ländlichen Regionen ist die
Quote deutlich schlechter, bei etwa 15 %.
„Wir wollen mit diesem Vertrag ein Zeichen setzen!“ so Dr. Helmut Klemm, der
Vertreter des Deutschen Ärztenetzes Gynäkologie. „Allen Unwägbarkeiten der
derzeitigen Gesundheitspolitik zum Trotz wollen wir als gynäkologische
Fachärztinnen und Fachärzte die Vorsorgeangebote für unsere Frauen medizinisch
sinnvoll weiterentwickeln und wir wollen die Inanspruchnahme mit attraktiven
Angeboten erhöhen..“
„Für mich ist es schon fast skandalös, wie die Ressourcen des Gesundheitswesens
fehlgeleitet werden oder par ordre de mufti in falsche Projekte gesteckt werden
müssen“, so Werner Wedig, der Vorstand der salvina. „Ich bin deshalb sehr dankbar,
dass wir einen Partner gefunden haben, der mit uns gemeinsam an einer neuen
Zielsetzung arbeitet. Mit diesem Vertrag werden wir die Versorgungsgerechtigkeit für
Frauen erhöhen“.
Die Inhalte des zum 01.Oktober 2009 in Kraft tretenden Vertrages orientieren sich an
der Vorstellung, dass Früherkennung und Vorsorge über alle Lebensphasen der Frau
hinweg präsent sein sollte. „Wir beginnen jetzt bereits sehr früh mit unserer
„Teenagersprechstunde“ und begleiten die Frau mit die Regelversorgung
ergänzenden Angeboten bis zu den Wechseljahren“, so Dr. Klemm.
Weiterhin sieht der Vertrag vor, die bestehende Versorgung medizinisch sinnvoll und
qualitativ hochwertig zu ergänzen. So bietet das erweiterte Chlamydienscreening
bis zum vollendeten 30. Lebensjahr einen ergänzenden Schutz, weil sich
Chlamydien nicht an die von den Richtlinien vorgegebene Altersgrenze (bis zum
vollendeten 25 Jahre) halten.
Die lückenlose Vorsorge in der Schwangerschaft ist für die Gesundheit der werdenen
Mutter und für das ungeborene Kind gleichermaßen von Bedeutung. Der neue
„Vitalitätscheck“ bis zur neunten Schwangerschaftswoche schafft hier mehr
Sicherheit. Auch das „Diabetes-Screening“ in der Schwangerschaft wird gestärkt.
Eine besondere „Gesundheitsuntersuchung für Frauen“ ab dem vollendeten 35.
Lebensjahr wird künftig von Gynäkologen mit der Zusatzbezeichnung „Hormon- und
Stoffwechseltherapeut“ angeboten.
Die reguläre, aus medizinisch-diagnostischer Sicht unzureichende
Tastuntersuchung des weiblichen Genitale wird ab dem vollendeten 35. Lebensjahr
durch eine „Ultraschalluntersuchung“ ergänzt und löst die bisherige
kostenpflichtige „IGEL“-Leistung ab.
Das gilt auch für die Vorsorge bei Brustkrebs. Die neue „Ultraschalluntersuchung
der weiblichen Brust“ ab dem vollendeten 39. Lebensjahr erhöht die Sicherheit bei
latentem Brustkrebs bis zum routinemäßigen Mammographie-Screening ab dem 51.
Lebensjahr.
Dem besonderen Wunsch nach einer gesprächszentrierten Diagnose und einem
adäquaten/individuellen Behandlungsvorschlag trägt die neue
„Klimakteriumssprechstunde“ (zwischen dem 45. und 55. Lebensjahr) in
besonderer Weise Rechnung.
„Natürlich fühlen sich die fachärztlichen Gynäkologen einer besonderen Qualität
verpflichtet“, so Dr. Klemm. Deshalb sind die vereinbarten Qualitätsanforderungen,
insbesondere bei den bildgebenden Verfahren, ein absolutes Muss. Darüber hinaus
werden Fort- und Weiterbildung zu den Vertragsinhalten verpflichtend“.
Die neuen Leistungen des Vertrages, die hohen Qualitätsanforderungen und die
Betreuung nach modernen Dienstleistungsgrundsätzen in den Praxen werden
übrigens besonders honoriert. „Ich gehe davon aus, dass die Aufwertung der
Vorsorgeleistungen gerechtfertigt ist und sich auch rechnen wird“, so Wedig. „Wir
müssen endlich den Wert unserer Gesunderhaltung für das Gesamtsystem
erkennen. Auch die Gesundheit unserer Bevölkerung ist für mich „systemrelevant“.
An dem Vertrag, der langfristig bis zum 31.12.2012 abgeschlossen ist, können alle
versicherten Frauen der BKK salvina sowie alle eingeschriebenen Ärzte des
Deutschen Ärztenetz Gynäkologie teilnehmen. Darüber hinaus ist der Vertrag
grundsätzlich offen für alle interessierten Frauenärztinnen und Frauenärzte in
Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.
Über die salvina:
Die salvina ist die bislang letzte Neugründung einer gesetzlichen Krankenkasse
(BKK). Mit ihrem Leistungsangebot hat sich die salvina bewusst auf die Bedürfnisse
von Frauen konzentriert. „Frauen werden anders krank als Männer und Frauen wollen
anders gesund werden als Männer“, so Werner Wedig, der Vorstand der 1. deutschen
Frauenkrankenkasse.
Über das Deutsche Ärztenetz Gynäkologie:
Die Mitglieder des Ärztenetzes Gynäkologie sind in der Regel ausschließlich
niedergelassene Frauenärztinnen und Frauenärzte mit Praxissitz in Deutschland. Die
Ärztinnen und Ärzte setzen sich für die Erhaltung eines wohnortnahen,
freizugänglichen und erfolgreichen Facharztsystems zum Wohle der betreuten
Patientinnen ein.

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