Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen

BKK S-H

Stadtstr. 10
25348 Glückstadt

Der Wahltarif "Hausarztmodell"


Typ: Bonus
Ihre Vorteile im Überblick: 
  • koordinierte ärztliche Behandlung (auch bei stationärem Aufenthalt),
  • umfassende Aufklärung über notwendige diagnostische und therapeutische Maßnahmen inklusive der Arzneimittelversorgung,
  • Befunde aus einer Hand,
  • kürzere Wartezeiten,
  • schnellere Terminvergabe,
  • Befreiung bzw. Erstattung der Praxisgebühr. 

Versicherte in Hessen, Niedersachsen, Bremen und Bayern haben schon seit dem letzten Jahr die Möglichkeit an diesem Programm teilzunehmen. In Baden-Württemberg ist es immer noch zu keiner Einigung zwischen Ärzten und Krankenkassen gekommen.  

Der Hausarzt bzw. die Hausärztin ist dabei erster Ansprechpartner für die Gesundheit der BKK S-H Versicherten und agiert als „Lotse“ durch das Gesundheitssystem. Er/Sie übernimmt im Krankheitsfalle die Koordination durch den gesamten Behandlungsverlauf. Damit er/sie genau bescheid weiß, welche Arzneimittel eingenommen werden und welche diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen durchgeführt werden. laufen beim Hausarzt alle Informationen zusammen. So kann er prüfen, ob es z. B. mögliche Wechselwirkungen bei Medikamenten gibt und ausschließlich, dass unerwünschte Neben- und Wechselwirkungen bei einer Kombinationstherapie mit mehreren Arzneimitteln entstehen.

Die Teilnahme an dem neuen Hausarzt-Modell erfordert die schriftliche Anmeldung des Versicherten beim Hausarzt. Versicherte sollten sich erkundigen, ob ihr Hausarzt mitmacht, nur dann können sie davon profitieren. Bei Bedarf nennen wir Ihnen auch gerne einen Hausarzt in Ihrer Nähe. Mit der Anmeldung beim Hausarzt erklären die Versicherten, dass sie diesen Hausarzt immer zuerst aufsuchen (ausgenommen sind Frauenärzte und Augenärzte). Die Teilnahme am BKK-Hausarzt-Modell ist für den Versicherten für mindestens ein Jahr verpflichtend.

Auf ärztlicher Seite können sich nicht nur Allgemeinmediziner, sondern auch Hausarztinternisten und Kinder- und Jugendärzte und –ärztinnen in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein beteiligen.

Private Krankenversicherung - die Alternative

Falls Ihr Bruttoeinkommen höher als 4.237,50 € im Monat ist oder Sie Selbstständiger, Freiberufler oder Beamter sind können Sie sich privat krankenversichern. mehr...

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