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Der Wahltarif "Kostenerstattung"Typ: sonstiges
Mitglieder und ihre versicherten Familienangehörigen können anstelle der Abrechnung über die Krankenversicherungskarte Kostenerstattung wählen. Erstattet wird – abzüglich eines Verwaltungskostenabschlages – der Betrag, den die BKK Pfalz bei Abrechnung über die Versichertenkarte zu zahlen hätte.
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