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BKK PFAFF
Pirmasenser Str. 132
67655 Kaiserslautern Der Wahltarif "Bonusprogramm"Typ: Bonus
Die BKK Pfaff weiss: Persönliches Wohlbefinden wird gestärkt durch eine aktive gesundheitsbewusste Lebensweise. Neben dieser Erkenntnis bedarf es manchmal zur Umsetzung eines Anreizes. Deshalb wird die BKK all diejenigen Versicherten der BKK PFAFF mit einem kalenderjährlichen Geldbonus von 120 Euro bzw. einer Bonusgutschrift von 150 Euro belohnen, die sich gesundheitsbewusst verhalten. Wer kann mitmachen? Das Bonusprogramm sieht keine Sachprämie, sondern eine Beitragsrückerstattung vor. Folglich können alle Versicherten daran teilnehmen, die auch selbst Beiträge zahlen oder für die Beiträge für mindestens sechs Monate im beantragten Kalenderjahr gezahlt wurden. Familienangehörige können keine Beitragsrückerstattung beantragen. Durch die geforderte Wahrnehmung aller altersentsprechenden Vorsorgeuntersuchungen unterstützen Sie den Angehörigen, bei dem sie familienversichert sind, bei der Erfüllung der Voraussetzungen. Damit die Beitragserstattung ausgezahlt werden bzw. die Bonusgutschrift erfolgen kann, benötigt die BKK jeweils bis 31.März den für das vorangegangene Jahr ausgefüllten Bonusprogramm - Antrag. Der Antrag umfasst einen allgemeinen Teil I, auf dem Sie eigene Angaben machen; mit den beiden anderen Teilen II und III können Sie ggf. erforderliche Bestätigungen von Ärzten oder Sporteinrichtungen einholen. Welche Anforderungen muss ich erfüllen? Vier Grundvoraussetzungen und drei Zusatzvoraussetzungen aus fünf möglichen Kriterien sind zu erfüllen, um die Beitragserstattung bzw. die Bonusgutschrift zu erhalten. Die Grundvoraussetzungen sind allerdings nur zu erfüllen, wenn das entsprechende Alter, ab dem die Untersuchungen vorgesehen sind bereits erreicht ist. Grundvoraussetzungen
Zusatzvoraussetzungen
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