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BKK PFAFF
Pirmasenser Str. 132
67655 Kaiserslautern Satzungsleistungen "Zuschuss zu Vorsorgekuren"Ambulante Vorsorgemaßnahme (§ 23 Abs. 2 SGB V i.V.m. der Satzung der BKK PFAFF): Höchstzuschuss von 13,00 Euro täglich zu den sonstigen Kosten; bei chronisch kranken Kleinkindern 21,00 Euro
Stationäre Vorsorgemaßnahme (§ 23 Abs. 4 SGB V): Volle Kostenübernahme mit Zuzahlung von 9,00 Euro täglich (nicht bei Versicherten, die die Belastungsgrenze bereits erreicht haben).
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