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BKK Mobil Oil
Burggrafstr. 1
29221 Celle Satzungsleistungen "Haushaltshilfe"1. Die BKK Mobil Oil gewährt unter den Voraussetzungen, dass
• arbeitsrechtliche Regelungen eine entsprechende Leistung nicht vor sehen, und • eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann, und • die BKK Mobil Oil die Kosten der Behandlung trägt, Haushaltshilfe dann, wenn a) durch die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V ein stationärer Krankenhausaufenthalt vermieden wird. Die Haushaltshilfe wird für die Dauer der häuslichen Krankenpflege gewährt. b) eine Operation ambulant oder eine ärztliche Behandlungsmaßnahme mit vergleichbarer Wirkung durchgeführt wurde und im Haushalt ein Kind lebt, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Haushaltshilfe wird für den Zeitraum der medizinischen Notwendigkeit, längstens für 30 Tage gewährt. 2. Als Haushaltshilfe ist eine Ersatzkraft zu stellen. Kann eine Ersatzkraft nicht gestellt werden oder besteht Grund, von der Gestellung einer Ersatzkraft abzusehen, so sind die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe zu erstatten. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grade werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht. 3. Es gilt die Zuzahlungsregelung nach § 38 Abs. 5 i. V. m. § 61 Satz 1 SGB V.
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