Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen

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29221 Celle

Satzungsleistungen "Häusliche Krankenpflege"


- § 37 Abs.1 SGB V bis zu 4 Wochen je Krankheitsfall
- §37 Abs.2 SGB V zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung.

Satzung: Im Einzelfall wird die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bis zu einer Stunde je Pflegeeinsatz und bis zu 25 Pflegeeinsatz je Kalendermonat erbracht, wenn Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB IX nicht vorliegt und eine andere im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Die Dauer ist auf die Notwendigkeit der Erbringung der Behandlungspflege begrenzt.

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