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Der Wahltarif "Zahnbehandlung exclusiv"Typ: Bonus
Regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen sorgen für gesunde Zähne und deren Erhalt. Prophylaxe sollte daher nicht vernachlässigt werden. Um Sie hierbei zu unterstützen hat die BKK Melitta Plus einen Vertrag mit dem "Verband der zahnärztlichen Basisgruppen in Westfalen-Lippe" sowie mit der "Zahnärztlichen Initiative Weser-Ems e. V." mit Wirkung ab 1. Juli 2007 abgeschlossen. Ziel des Behandlungskonzepts ist es, die Versorgungsqualität der Patienten zu verbessern. Dies wird durch die enge Zusammenarbeit der Zahnärzte verschiedener Fachrichtungen, sowie die gezielte Hinzuziehung anderer Behandler und die Nutzung der Vorsorgemaßnahmen, gesteuert. Insbesondere wird die Prävention mit Behandlungsformen gefördert, die der Zahnerhaltung dienen. Nach den herkömmlichen Abrechnungsmöglichkeiten ist dieses nicht immer gewährleistet. Es wurden u. a. Zusatzleistungen vereinbart, die Anfang 2004 durch die neue Gebührenordnung (BEMA) gestrichen wurden. || BKK-Versicherte aus Westfalen-Lippe und Weser-Ems, die an diesem Behandlungskonzept teilnehmen, können auch die zweite Zahnsteinentfernung im Jahr erhalten. Außerdem beteiligt sich die BKK Melitta Plus an der professionellen Zahnreinigung, Inlayversorgung in besonderen Fällen und weiteren Behandlungsformen. || Ein Vorteil für Teilnehmer ist die Befreiung von der Praxisgebühr für die Dauer der Teilnahme. || Der Zahnarzt rechnet direkt mit der BKK ab (nicht über Ihre BKK-Card). Unser Versicherter zahlt nur noch seinen Eigenanteil, wenn zusätzliche Leistungen mit dem Zahnarzt vereinbart werden. || Zur Kostentransparenz erhält der Patient auch von der Rechnung an uns eine Kopie. Sie wissen damit genau, wie teuer die Behandlung ist und können auch die Richtigkeit der Rechnung kontrollieren. || Wer profitiert hiervon? - Die teilnehmenden Zahnärzte werden Ihnen bei Ihrem nächsten Zahnarzttermin dieses Versorgungskonzept - Wahltarif - besondere Versorgungsform - anbieten. Vor Beginn der Behandlung geben Sie dann die Teilnahmeerklärung ab. Hierbei verpflichten Sie sich dann für ein Jahr, nur an dieser Versorgungsform teilnehmenden Zahnärzte in Anspruch zu nehmen. Sie gehen hierbei keine finanziellen Verpflichtungen ein, es sei denn, es werden zusätzliche Vereinbarungen mit dem Zahnarzt über private Zusatzleistungen getroffen. > Sonderleistung der BKK auf einen Blick: || Professionelle Zahnreinigung
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