BKK Melitta Plus
Marienstr. 122
32425 Minden
Satzungsleistungen "Zuschuss zu Vorsorgekuren"
Bei Gewährung vom ambulanten Vorsorgekuren nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die BKK Melitta Plus als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 13,00 €.
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 21,00 €.
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Private Krankenversicherung - die Alternative
Falls Ihr Bruttoeinkommen höher als 4.237,50 € im Monat ist
oder Sie Selbstständiger, Freiberufler oder Beamter sind
können Sie sich privat krankenversichern.
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