BKK Melitta Plus
Marienstr. 122
32425 Minden
Satzungsleistungen "Hospizleistungen"
Versicherte, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, erhalten einen Zuschuß zu den Kosten stationärer oder teilstationärer Versorgung in Hospizen, in denen palliativ-medizinische Behandlung erbracht wird, wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder der Familie nicht erbracht werden kann.
Der Zuschuß beträgt kalendertäglich 6 v.H. der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB V und darf zusammen mit den Leistungen anderer Sozialleistungsträger die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen.
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