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Zusatzversicherung "Erstattung der Praxisgebühr"Kooperationspartner:
KostenerstattungHausarztzentrierte VersorgungAb dem vollendeten 18.Lebensjahr können sich die Versicherten über eine freiwillige Teilnahmeerklärung bei Ihrem Hausarzt in ein Hausarztmodell einschreiben. Damit verpflichten sie sich gegenüber ihrer BKK, im Krankheitsfall immer zunächst zum gewählten Hausarzt zu gehen, der gegebenenfalls eine Überweisung zum Facharzt verordnet. Davon ausgenommen sind Augenärzte und Gynäkologen. Die Versicherten sind an die Wahl Ihres Hausarztes mindestens für ein Jahr gebunden. Die Vorteile liegen auf der Hand: - Wegfall der quartalsmäßigen Praxisgebühr - Hilfe bei Terminvereinbarungen mit Fachärzten - Optimale Abstimmung und Beratung von Haus- und Facharzt - Gezielte Verordnung von Arzneimitteln - Impfmanagement - Vermeidung von Doppeluntersuchungen Kategorien
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