Typ: Bonus
Hausärzte spielen bei der medizinischen Versorgung eine besondere Rolle. In der Regel sind sie der erste Ansprechpartner in Krankheitsfällen, weil sie die Krankengeschichte sowie das soziale und familiäre Umfeld der Patienten gut kennen. Damit die medizinische Versorgung auch über Fachärzte noch optimaler funktioniert, ist das Hausarztmodell ins Leben gerufen worden.
Was das Hausarztmodell für Sie bedeutet
Sie können sich freiwillig in ein Hausarztmodell einschreiben. Damit verpflichten Sie sich gegenüber der BKK Linde, im Krankheitsfall immer zuerst zum Hausarzt zu gehen und Fachärzte nur auf Überweisung des Hausarztes in Anspruch zu nehmen.
Davon ausgenommen sich Augenärzte, Gynäkologen und Zahnärzte, die auch ohne Überweisung aufgesucht werden können.
Alle Vorteile auf einen Blick
Das Hausarztmodell ist eine gesetzliche Leistung. Die BKK Linde möchte ihre Versicherten für ihre Bereitschaft, im Krankheitsfall immer zunächst zum Hausarzt zu gehen, belohnen. Um dies möglich zu machen, haben wir in unsere Satzung einen Zusatz aufgenommen: Wer am Hausarztmodell teilnimmt, erhält eine Ermäßigung der Praxisgebühr bis zu einer Höhe von insgesamt 40 € im Jahr.
Der Hausarzt ist vom Patienten autorisiert, Untersuchungsergebnisse und Befunddaten zu erheben und an Fachärzte weiterzureichen. Durch diese verbesserte Abstimmung und Beratung zwischen dem Hausarzt und den Fachärzten erfolgt eine koordinierte, eng auf den Patienten abgestimmte medizinische Behandlung. Zudem wird hierdurch unter Umständen ein stationärer Krankenhausaufenthalt vermieden.
Arzneimittel können unter Beachtung von Wirksamkeit, Preis und Menge gezielter verordnet werden. Dabei werden vor allem Wechselwirkungen oder auch allergische Reaktionen verhindert.
Was Sie tun müssen, um teilzunehmen
Fragen Sie Ihren Hausarzt, ob er sich am Hausarztmodell beteiligt. Wenn nicht, hilft Ihnen die BKK Linde gerne, einen Hausarzt in Ihrer Nähe zu finden. Wenn Sie sich für eine Teilnahme entscheiden, sind Sie an die Wahl Ihres Hausarztes mindestens ein Jahr gebunden. Ein Wechsel sollte nur aus einem wichtigen Grund, wie zum Beispiel bei einem stark gestörten Vertrauensverhältnis, Praxisschließung oder einem Wohnortwechsel erfolgen.