BKK Linde
Abraham-Lincoln-Str.18
65189 Wiesbaden
Satzungsleistungen "Häusliche Krankenpflege"
Neben der häuslichen Krankenkpflege in Form der Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung wird die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bis zu einer Stunde je Pflegeeinsatz und bis zu 25 Pflegeeinsätzen je Kalendermonat erbracht, wenn Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI nicht vorliegt. Die Dauer ist auf 3 Monate je Krankheitsfall und auf höchstens 400,00 € im Monat begrenzt. Es gilt die Zuzahlungsregelung nach § 37 Abs. 5 i.V. mit § 61 Satz 3 SGB V.
Weitere Informationen zur häuslichen Krankenpflege erhalten Sie unter der Telefonnr. 0800 1105631
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