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Der Wahltarif "Selbstbehalttarif"Typ: Selbstbehalt
Der Wahltarif BKK Kassana Selbstbehalt basiert auf dem Prinzip des Selbstbehalts. Für Ihre Bereitschaft, im Leistungsfall einen vorab festgelegten Eigenanteil an den Leistungsausgaben selbst zu übernehmen, erhalten Sie eine Sonderprämie von 100 €. Diese überweisen wir Ihnen unmittelbar nach dem Beitritt zu BKK Kassana Selbstbehalt als Vorauszahlung. Ihre Prämie erhalten Sie, wenn Sie im Laufe eines Jahres bestimmte Leistungen nicht zu Lasten der BKK Kassana in Anspruch nehmen. Gesund leben und handeln, macht sich bei diesem Tarif in doppelter Hinsicht bezahlt! Tarifstufe und Prämienhöhe Die Wahl der Tarifstufe richtet sich nach Ihrem Jahreseinkommen. Daran angepasst können Sie die höchstmögliche Tarifstufe wählen oder Ihr Risiko verringern und eine entsprechend niedrigere wählen. Dieser Entscheidung sollte eine realistische Einschätzung Ihrer gesundheitlichen Situation vorangehen.
Einkommensstufen Die Tabelle zeigt die Einkommensstufen, den entsprechenden Selbstbehalt und natürlich die Prämie, die Sie von uns erhalten.
Das Besondere an BKK Kassana Selbstbehalt: Das prozentuale Risiko ist in allen Einkommensstufen gleich. Wann fällt die Prämie weg? Ihr Prämienanspruch für das jeweilige Jahr geht verloren, wenn Sie oder Ihre mitversicherten Familienangehörigen ab 18 Jahren Leistungen in Anspruch nehmen, die über die Gesundheitserhaltung und Prävention hinausgehen (siehe Leistungsgarantie*). Leistungen wie z.B. Behandlungen im Krankenhaus, ambulante Kuren, Leistungen volljähriger mitversicherter Angehöriger werden mit den der BKK Kassana tatsächlich entstehenden Kosten angerechnet. ** inklusive 100 € als Sonderprämie
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