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Der Wahltarif "Prämienrückzahlung"Typ: Beitragsrueckerstattung
BKK Kassana Prämienrückzahlung Einfach und sicher bietet Ihnen BKK Kassana Prämienrückzahlung die Möglichkeit, die Höhe Ihrer Beitragsbelastung durch Prämienrückzahlungen zu reduzieren: Wenn Sie ein Jahr lang keine Leistungen – mit Ausnahme von wichtigen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen – in Anspruch nehmen, erstattet Ihnen Ihre BKK Kassana einen Teil Ihrer gezahlten Beiträge zurück. Prämienhöhe Die Prämie wird anteilig, entsprechend der Dauer der im Kalenderjahr bestehenden Mitgliedschaft, an Sie ausbezahlt. Die jährliche Prämienzahlung beträgt 1/24 des im Kalenderjahr an die BKK Kassana bezahlten Jahresbeitrags. Beispiel: Anita M
Wann fällt die Prämie weg? Ihr Prämienanspruch für das jeweilige Jahr geht verloren, wenn Sie oder Ihre mitversicherten Familienangehörigen ab 18 Jahren Leistungen in Anspruch nehmen, die über die Gesundheitserhaltung und Prävention hinausgehen (siehe Leistungsgarantie*). Im ambulanten Bereich können Sie solche „kritischen“ Leistungen daran erkennen, dass z.B. Verordnungen für Arznei-, Verband-, Heil- oder Hilfsmittel ausgestellt werden oder Zuzahlungen von Ihnen erhoben werden. Eine Beitragsrückzahlung ist nicht möglich, wenn zusätzliche Behandlungen (z.B. Arzt- oder Krankenhausbehandlung) erforderlich werden.
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