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Der Wahltarif "Krankengeldextra"Typ: sonstiges
Der Tarif BKK Kassana Krankengeldextra ermöglicht selbständig Tätigen die wirtschaftliche Absicherung im Krankheitsfall. Sie haben nach der Wahl des Tarifes BKK Kassana Krankengeldextra eine Wartezeit von 6 Kalendermonaten. Der Anspruch auf Krankengeld entsteht ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit für Künstler und Publizisten besteht ab dem 15. Tag bis 42. Tag ein Anspruch auf Krankengeld. Die Höhe des Krankengeldes beträgt höchstens das Nettoeinkommen- maßgebend ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate. Das gewählte Krankengeld beträgt mindestens 90 € und höchstens 200 €. (Abstufungen in 10 € Schritten). An die Wahl des Tarifes sind Sie 3 Jahre gebunden. Anpassungen sind maximal 1x jährlich möglich. Die Prämienhöhe richtet sich nach der Höhe Ihres Absicherungswunsches. Die BKK Kassana berät Sie gerne zur richtigen Wahl Ihres Tarifes.
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