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Satzungsleistungen "Haushaltshilfe"Wir bieten unseren Versicherten eine erweiterte Haushaltshilfe unter folgenden Voraussetzungen an:
- wegen ambulanter Erkrankung im Anschluss an eine stationäre Behandlung - wenn dadurch eine Krankenhausbehandlung vermieden werden kann - wenn keine Pflegeperson im Haushalt lebt - wenn im Haushalt ein Kind lebt, dass das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Haushaltshilfe wird maximal 42 Tage gezahlt.
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