Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen

BKK Hoesch

Kirchderner Str. 47 - 49
44145 Dortmund

Der Wahltarif "Hausarztmodell"


Typ: sonstiges
Hausarztverträge gibt es zurzeit für Versicherte in den Bundesländern Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen, . 
Für die Bundesländer Baden-Württemberg und Saarland sind solche Verträge noch nicht abgeschlossen aber in Vorbereitung.
 
Ziel der Hausarztverträge
Der Hausarzt soll besser als bisher zum „Steuermann“ bei der Behandlung unserer Versicherten werden. Damit wird eine Verbesserung der Versorgungsqualität erreicht.
Durch zielgerichtete Arzneimitteltherapie und -beratung, aktive Behandlungssteuerung zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen und nicht erforderlichen Krankenhauseinweisungen soll die Wirtschaftlichkeit gesteigert werden.
Nur besonders qualifizierte Hausärzte werden am Vertrag beteiligt. Hierzu gehört insbesondere die Teilnahme an Qualitätszirkeln mit dem Ziel, die Behandlungsprozesse zu optimieren. Darüber hinaus verpflichten sich diese Vertragsärzte zur Weiterbildung in den Bereichen patientenzentrierte Gesprächsführung, psychosomatische Grundversorgung, Palliativmedizin sowie Schmerztherapie und ambulante Geriatrie. Der Einsatz von Behandlungsleitlinien, die Einführung eines internen Qualitätsmanagements sowie die Teilnahme an Gesundheitsprogrammen für chronisch Kranke – soweit möglich – sind ebenfalls Voraussetzungen.
 
Teilnahme am Hausarztmodell
In das Hausarztmodell können sich Versicherte nach Vollendung des 18. Lebensjahres einschreiben – die Teilnahme ist freiwillig. Die Einschreibung erfolgt durch den gewählten Hausarzt und gilt für mindestens ein Jahr. Die BKK Hoesch erhält eine Durchschrift der Einschreibung des Versicherten. Die eingeschriebenen Versicherten verpflichten sich, fachärztliche Leistungen nur auf Überweisung des gewählten Hausarztes in Anspruch zu nehmen. Hiervon ausgenommen sind Augen- und Frauenärzte. Ein Wechsel des gewählten Hausarztes ist nur aus wichtigem Grunde möglich.
 

Private Krankenversicherung - die Alternative

Falls Ihr Bruttoeinkommen höher als 4.237,50 € im Monat ist oder Sie Selbstständiger, Freiberufler oder Beamter sind können Sie sich privat krankenversichern. mehr...

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