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BKK Hoesch
Kirchderner Str. 47 - 49
44145 Dortmund Satzungsleistungen "Hospizleistungen"Versicherte, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten stationärer oder teilstationärer Versorgung in Hospizen, in denen palliativ-medizinische Behandlung erbracht wird, wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder der Familie nicht erbracht werden kann.
Der Zuschuss beträgt kalendertäglich 6 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV.
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