BKK Hoesch
Kirchderner Str. 47 - 49
44145 Dortmund
Satzungsleistungen "Haushaltshilfe"
Die Betriebskrankenkasse gewährt auch dann Haushaltshilfe, wenn und solange dem Versicherten oder seinem nach § 10 SGB V versicherten Ehegatten die Weiterführung des Haushalts nach ärztlicher Bescheinigung allein wegen einer Krankheit nicht möglich ist. § 38 Abs 1 Satz 2 und Abs 3 SGB V gelten entsprechend. Die Haushaltshilfe wird längstens für einen Zeitraum von vier Wochen gewährt. Voraussetzung ist zudem, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
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