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BKK Hoesch
Kirchderner Str. 47 - 49
44145 Dortmund Satzungsleistungen "Häusliche Krankenpflege"Wir gewähren häusliche Krankenpflege durch einen Krankenpfleger, eine Krankenschwester, vergleichbares Pflegepersonal oder eine selbstbeschaffte Ersatzkraft. Voraussetzung ist, dass eine notwendige Krankenhausbehandlung nicht durchgeführt beziehungsweise verkürzt wird. Der Anspruch besteht grundsätzlich bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. Eine Verlängerung ist möglich. Die Kosten für häusliche Krankenpflege dürfen nicht übernommen werden, wenn eine im Haushalt des Versicherten lebende Person die Pflege übernehmen kann.
Als häusliche Krankenpflege wird Behandlungspflege auch dann erbracht, wenn sie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist. Versicherte ab 18 Jahre haben zu den Kosten der häuslichen Krankenpflege für die ersten 28 Tage der Inanspruchnahme je Kalenderjahr eine Zuzahlung von 10% zu leisten. Darüber hinaus fällt je Verordnung von häuslicher Krankenpflege eine Zuzahlung von 10 Euro an. Bitte beachten Sie hierzu unsere Hinweise zu den Härtefällen.
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