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BKK Herkules
Fünffensterstr.5
34117 Kassel Der Wahltarif "Bonus 200"Typ: Bonus
Wer kann an Bonus 200 teilnehmen? Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der BKK Herkules ab vollendetem 15. Lebensjahr, wenn sie sich gesundheitsbewusst verhalten. Einen Bonus in Höhe von 50 EUR erhalten Sie, wenn Sie die folgenden vier Punkte vollständig innerhalb eines Kalenderjahres nachweisen: Jährliche Teilnahme an einer Krebsfrüherkennungsuntersuchung für Frauen ab dem 20 und für Männer ab dem 45. Lebensjahr Alle zwei Jahre Teilnahme an einer ärztlichen Gesundheitsuntersuchung („Check-up“) für Männer und Frauen ab 35 Jahre. Jährliche Teilnahme an der Zahnvorsorgeuntersuchung Ihr Body-Mass-Index (BMI) liegt zwischen 18 und 27 (Normalgewicht) Ihren Bonus erhöhen Sie um jeweils 15 EUR, wenn Sie folgende Voraussetzungen zusätzlich erfüllen: Nichtraucher seit mindestens einem Jahr Sie treiben regelmäßig Sport (z. B. in einem Sportverein oder Fitness-Studio) DSV Sportabzeichen die nach § 22 Abs. 1 SGB V zahnärztliche Individualprophylaxe wurde absolvieren von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfschutz gegen Diphterie, Tetanus und Polio ab dem 20. Lebensjahr ein Nachweis für eine selbstfinanziertes präventives Hautkrebsscreening in einer dermatologischen Fachpraxis Teilnahme an qualitätsgesicherter Maßnahmen zur Entwicklungsförderung für Kinder bis zum Alter von drei Jahren (z.B. Babyschwimmen, PEKIP – Prager-Eltern-Kind-Programm) die Gesundheitswerte Blutdruck, Blutzucker und Cholesterin sind im Normbereich. Der Normbereich für den jeweiligen Gesundheitswert wird durch wissenschaftlich anerkannte Grenzwerte bestimmt. Die zugrunde zu legenden Grenzwerte sind in der Anlage zu dieser Bestimmung aufgeführt Blutspende Registrierung in der Deutschen Knochenmark-Spenderdatei Falls Sie die beschriebenen Kriterien nicht erfüllen können, … • … weil Sie in diesem Jahr keinen Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung haben, da dieser in der Regel nur alle zwei Jahre besteht, oder • … weil Sie noch nicht das erforderliche Mindestalter zur Teilnahme an der Krebsfrüherkennung erreicht haben, erhalten Sie in diesen Fällen selbstverständlich trotzdem den Bonus, wenn Sie alle anderen Voraussetzungen erfüllen. Hinweise zum Ablauf Bei Teilnahme an dem Bonusprogramm erhalten Sie ein eigenes Bonusheft. Die Teilnahme an den angebotenen ärztlichen Gesundheitsuntersuchungen bzw. die Durchführung einer anderen Bonus-Maßnahme wird von Ihrem Arzt oder dem Leistungserbringer in Ihrem Bonusheft durch Stempel, Datum und Unterschrift bestätigt. Im Bonusheft selbst ist noch einmal genau erklärt, welche Maßnahmen in welcher Form bestätigt werden. Wie bekomme ich den Bonus? Die Auszahlung der Prämie ist nur möglich, wenn zum Zeitpunkt des Eingangs des Bonusheftes eine Versicherung bei der BKK Herkules von mindestens 12 Monaten bestand. Nach Ablauf des Kalenderjahres, indem das gesundheitsbewusste Verhalten nachzuweisen ist, reichen Sie bitte Ihr Bonusheft innerhalb der ersten drei Kalendermonate des darauffolgenden Jahres ein. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Auszahlung der Prämie nicht mehr möglich. Sobald Ihr Bonusheft bei uns eingegangen ist, wird es ausgewertet und Sie erhalten die Geldprämie. Außerdem bekommen Sie automatisch das neue Bonusheft für das Folgejahr. Bonus für mitversicherte Angehörige Mitversicherte Kinder bis zum 15. Lebensjahr, die sich gesundheitsbewusst verhalten, haben Anspruch auf einen Bonus, von 20 EUR wenn sie innerhalb eines Kalenderjahres 1. die nach § 26 Abs. 1 SGB V vorgesehenen Kinderuntersuchungen vollständig in Anspruch genommen haben 2. die nach § 22 Abs. 1 SGB V zahnärztliche Individualprophylaxe absolvieren 3. nicht rauchen 4. der Body-Mass-Index der mitversicherten Kinder liegt zwischen 18 und 27 Mitversicherte Ehegatten müssen die o.g. Voraussetzungen 1. bis 4. (Bonus 50 EUR) erfüllen, um in den Genuss eines Bonus von 20 EUR zu kommen.
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