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BKK Herkules
Fünffensterstr.5
34117 Kassel Satzungsleistungen "Alternative Heilmethoden/Naturheilverfahren"Homöopathie die Zusatzleistung der BKK Herkules
die Homöopathie ist eine Medizin, bei der nicht das Verschreiben von Arzneimitteln im Vordergrund steht. Vielmehr nehmen homöopathische Mediziner ihre Patienten sehr persönlich und individuell in den Blick. Die Behandlungen beginnen mit einer eingehenden Befragung zur Gesundheit, zur Vorgeschichte einer Krankheitsentwicklung und der persönlichen Situation im Beruf und privat. Diese Anamnesen sind wichtige, unverzichtbare Bestandteile der klassischen Homöopathie. Doch viele Krankenkassen erkennen das nicht an und verweisen auf die offizielle Gebührenordnung (EBM) die keine Abrechungsmöglichkeiten homöopathischer Medizin bietet. Die Versicherten dieser Kassen müssen dafür aus der eigenen Tasche zuzahlen, wenn die Ärzte ihnen die homöopathische Anamnese privat in Rechnung stellen. Die BKK Herkules hingegen schafft klare Verhältnisse und bietet einen Vertrag zur Homöopathieversorgung, den sie mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) abgeschlossen hat. Homöopathische Behandlungen ohne Hürden: Sie als Versicherter der BKK Herkules können homöopathische Behandlungen bei Vertragsärzten in Anspruch nehmen: einfach, unbürokratisch und ohne Zuzahlung. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Arzt seine Teilnahme zu unserem Vertrag gegenüber der KBV erklärt hat. Wenn Sie sich homöopathisch beraten und behandeln lassen möchten, wenden Sie sich an einen auf diesem Gebiet spezialisierten Arzt. Jeder am Vertrag teilnehmende Arzt, der die Zusatzbezeichnung Homöopathie führt oder Inhaber eines Homöopathie-Diploms des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte e. V. (DZVhÄ) ist, darf Sie nach Vorlage der Versichertenkarte zu unseren Lasten behandeln. Ihre Teilnahme ist ganz einfach. Wenden Sie sich an einen homöopathischen Arzt oder eine homöopathische Ärztin Ihres Vertrauens der/die dem Vertrag beigetreten ist. Bei dem Arzt oder der Ärztin weisen Sie sich mit Ihrer Krankenversicherungskarte als Versicherte der BKK Herkules aus und unterschreiben eine Erklärung zur Teilnahme. Die Teilnahme ist kostenfrei, freiwillig und kann jeder Zeit gegenüber dem behandelnden Arzt wieder gekündigt werden. Ihr Vorteil Die Ärzte und Ärztinnen, die diesem Vertrag beigetreten sind, beraten Sie bei der Behandlung chronischer und akuter Erkrankungen und empfehlen Ihnen ggf. eine homöopathische Medikation mit Einzelmitteln nach den spezifischen Regeln der homöopathischen Heilkunde. Von jetzt ab gehören lästige Privatrechnungen für Erst- und Folgeanamnesen oder homöopathische Beratungen der Vergangenheit an. Diese Leistungen rechnet Ihr Arzt oder Ihre Ärztin direkt mit uns über die Versichertenkarte ab. Was Sie zusätzlich beachten sollten Über die jeweilige homöopathische Behandlung, die Behandlungsdauer und den Behandlungsumfang informiert Sie Ihr behandelnder Arzt. Die meisten Arzneimittel homöopathischer Behandlung sind leider nicht abrechnungsfähig und können daher nicht zu Lasten der BKK Herkules verordnet werden. Kosten für homöopathische Arzneimittel können daher von uns nicht übernommen werden. Darüber hinaus möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Inanspruchnahme der klassischen Homöopathie lediglich im oben genannten Rahmen möglich ist. Kosten für die Behandlung von Heilpraktikern, Naturheilkundlern oder nicht am Vertrag teilnehmenden Ärzten mit ähnlichen Zusatzbezeichnungen dürfen wir als gesetzliche Krankenkasse leider nicht übernehmen. Behandlungen beim Heilpraktiker oder naturheilkundliche Behandlungen bei einem Arzt ohne Kassenzulassung bietet Ihnen unter bestimmten Voraussetzung unserer Kooperationspartner die DEVK als Leistung an. Wenn Sie Fragen zur Leistung homöopathische Medizin der BKK Herkules haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
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