Typ: sonstiges
Mit Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 wurde für alle Selbstständigen, unständig oder kurzzeitig (bis zu 10 Wochen) Beschäftigten sowie für Künstler und Publizisten der gesetzliche Anspruch auf Krankengeld aus dem Leistungskatalog herausgenommen.
Um sich dennoch im Krankheitsfall gegen Einkommensverluste absichern zu können, bietet Ihnen Ihre BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER auch weiterhin attraktive Extras zum Krankengeld an. Darüber hinaus können Sie wieder das gesetzliche Krankengeld wählen und den allgemeinen Beitragssatz zahlen.