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Der Wahltarif "Hausarztmodell "Typ: Bonus
Der Hausarzt spielt bei der medizinischen Versorgung eine besondere Rolle. Bei gesundheitlichen Problemen ist er meist der erste Ansprechpartner. Durch die oft langjährige Verbindung mit Ihnen kennt Ihr Arzt Ihre Krankengeschichte und auch Ihr soziales und familiäres Umfeld sehr genau. Das Hausarztmodell - oder auch die sogenannte Hausarztzentrierte Versorgung – soll die Funktion des Hausarztes noch weiter stärken. Er ist damit nicht nur die erste Anlaufstelle in Sachen Gesundheit, sondern ein "Lotse", der Sie durch das komplexe medizinische Angebot führt und Ihre gesamte Behandlung koordiniert. Ihre Vorteile:
Weil sich Haus- und Fachärzte besser abstimmen, erfolgt eine koordinierte und eng auf Sie abgestimmte medizinische Behandlung.
So werden vor allem Wechselwirkungen oder auch allergische Reaktionen vermieden.
Wenn Sie im Krankheitsfall immer zuerst zu Ihrem Hausarzt gehen, erhalten Sie bis zu 40 Euro Praxisgebühr zurück. Voraussetzung dafür ist, dass die Praxisgebühr beim Hausarzt gezahlt wurde und Sie die entsprechenden Quittungen einreichen. Beteiligte Ärzte sind auf dem neusten Stand Die teilnehmenden Hausärzte müssen hohe Qualitätsanforderungen erfüllen. Sie verpflichten sich zum Beispiel regelmäßig an Qualitätszirkeln und Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Die Praxisausstattung (zum Beispiel medizinische Geräte, Datenverarbeitung) muss vorgeschriebene Mindestanforderungen erfüllen. Der teilnehmende Arzt verpflichtet sich darüber hinaus, ein praxisinternes Qualitätsmanagement durchzuführen, und nach anerkannten Behandlungsrichtlinien zu therapieren. Und so funktioniert die Teilnahme Wenn Sie die Vorteile unseres Hausarztmodells nutzen möchten, füllen Sie einfach eine Teilnahmeerklärung in der Arztpraxis Ihres Vertrauens aus. Wichtig ist, dass Ihr Arzt sich dem BKK-Hausarztmodell angeschlossen hat. An Ihre "Wahl" sind Sie ein Jahr gebunden. Mit Ihrer Teilnahme am Hausarztmodell erklären Sie sich damit einverstanden, Fachärzte nur nach gezielter Überweisung Ihres Hausarztes aufzusuchen. Denn nur so kann Ihr Hausarzt seine Lotsenfunktion wahrnehmen und Ihre Behandlung bestmöglich koordinieren. Augen- und Frauenärzte sowie Zahnärzte sind von dieser Regelung ausgenommen und können direkt konsultiert werden. Allerdings zahlen Sie dann die übliche Praxisgebühr
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