Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen

BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER

Winterstraße 49
33649 Bielefeld

Der Wahltarif "Beitragsrückgewähr"


Typ: Beitragsrueckerstattung

Wenn Sie – abgesehen von Vorsorgeuntersuchungen – ein Jahr lang nicht zum Arzt gehen, ist der Tarif Beitragsrückgewähr für Sie interessant. Denn dann bekommen Sie Geld von der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER zurück.

Wählen können Sie den Tarif Beitragsrückgewähr, wenn Sie mindestens drei Monate bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER versichert sind. Mitglieder, deren Beiträge vollständig von Dritten getragen werden, also zum Beispiel Empfänger von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II, können diesen Tarif leider nicht wählen.

Wenn Sie sich für diesen Tarif entscheiden, müssen Sie uns dies bis zum 30. Juni eines Jahres mitteilen. Denn nur dann können Sie die Prämie noch für das laufende Jahr in Anspruch nehmen. Gleichzeitig sind Sie für ein Jahr an diese Entscheidung und die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER gebunden. Der Tarif verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf der Mindestbindung bzw. der Verlängerung gekündigt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Sonderkündigungsrecht. Gerne beraten wir Sie dazu individuell.

Ihre Vorteile:

  • Sie bekommen von uns ein Zwölftel des Jahresbeitrags, und zwar sowohl Ihren Versichertenanteil als auch den Anteil Ihres Arbeitgebers oder der Rentenversicherung zurück.
  • Sie haben weiterhin den vollen Anspruch auf alle Leistungen Ihrer BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER. Das heißt für Sie: Keine Leistungseinschränkungen oder zusätzliche Kosten!
  • Der Prämienanspruch besteht für jedes Kalenderjahr neu. Haben Sie in einem Jahr Leistungen in Anspruch genommen, die über die aufgeführten Leistungen hinausgehen, und somit keinen Prämienanspruch mehr, besteht für die anderen Jahre dennoch eine neue Chance auf die Prämie!

Die Auszahlung der Prämie erfolgt voraussichtlich bis zum 31. August des Folgejahres. Das liegt daran, dass wir erst dann anhand der Abrechnungsdaten bei den Kassenärztlichen Vereinigungen überprüfen können, ob bei Ihnen ein Prämienanspruch besteht.

Private Krankenversicherung - die Alternative

Falls Ihr Bruttoeinkommen höher als 4.237,50 € im Monat ist oder Sie Selbstständiger, Freiberufler oder Beamter sind können Sie sich privat krankenversichern. mehr...

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