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Der Wahltarif "Beitragsrückgewähr"Typ: Beitragsrueckerstattung
Wenn Sie – abgesehen von Vorsorgeuntersuchungen – ein Jahr lang nicht zum Arzt gehen, ist der Tarif Beitragsrückgewähr für Sie interessant. Denn dann bekommen Sie Geld von der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER zurück. Wählen können Sie den Tarif Beitragsrückgewähr, wenn Sie mindestens drei Monate bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER versichert sind. Mitglieder, deren Beiträge vollständig von Dritten getragen werden, also zum Beispiel Empfänger von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II, können diesen Tarif leider nicht wählen. Wenn Sie sich für diesen Tarif entscheiden, müssen Sie uns dies bis zum 30. Juni eines Jahres mitteilen. Denn nur dann können Sie die Prämie noch für das laufende Jahr in Anspruch nehmen. Gleichzeitig sind Sie für ein Jahr an diese Entscheidung und die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER gebunden. Der Tarif verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf der Mindestbindung bzw. der Verlängerung gekündigt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Sonderkündigungsrecht. Gerne beraten wir Sie dazu individuell. Ihre Vorteile:
Die Auszahlung der Prämie erfolgt voraussichtlich bis zum 31. August des Folgejahres. Das liegt daran, dass wir erst dann anhand der Abrechnungsdaten bei den Kassenärztlichen Vereinigungen überprüfen können, ob bei Ihnen ein Prämienanspruch besteht.
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