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Satzungsleistungen "Zuschuss zu Vorsorgekuren"Bei entsprechender ärztlicher Verordnung bezahlt die
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER die kurärztliche Behandlung und die medizinisch notwendigen Heilmittel. Versicherte leisten lediglich den gesetzlich festgelegten Eigenanteil. Zusätzlich beteiligen wir uns an den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Reise mit dem höchstmöglichen Zuschuss von 13,- Euro pro Tag, für chronisch kranke Kleinkinder sogar mit 21,- Euro.
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