| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
ACHTUNG!
Die Krankenkasse "BKK Gesundheit" existiert nicht mehr. Ihr Rechtsnachfolger ist die "DAK-Gesundheit" BKK Gesundheit
Wächtersbacher Str. 89
60386 Frankfurt / Main Zusatzversicherung "GPX2"Kooperationspartner: Central Krankenversicherung AG
ZV für Kinderbis 14 Jahre m/w 13,27€bis 20 jahre m 22,26€ / w 24,92 €
Gesundheitscheck im VorfeldJa, über die Gesundheitsangaben bei Antragstellung
Ambulanter ZusatzschutzAufwendungen für medizinisch notwendige Sehhilfen (Augengläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) weden unter Anrechnung einer evtl. Vorleistung der GKV bis max. 150 € innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren erstattet.Erstattung von medizinisch notwendiger Heilpraktikerleistungen nach GebüH (ohne Psychotherapie) sowie von durch den Heilpraktiker verordnete Arzneien zu 80 %. Begrenzt innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren auf 1.200 €. Nach Vorleistung der GKV werden die verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen für ärztliche Leistungen für eine ambulant durchgeführte Operation erstattet. Die Aufwendungen für einen medizinisch notwendigen Transport oder Unterbringung weden zusammen bis 125 € pro Operation erstattet.
Stationärer ZusatzschutzEs werden die Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen erstattet, die bei Wahl eines anderen als inder ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses entstehen.Unter Anrechnung der GKV werden die verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen für den medizinisch notwendigen Transport zum und vom Krankenhaus jeweils bis zu einer Entferungen von 100 km übernommen. Erstattungsfähig sind Aufwendungen für gesondert berechnete ärztliche Leistungen und Unterbringung im Ein- und Zweibettzimmer; Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf gesonderte ärztliche Leistungen oder Unterbringung von je 25 € pro Tag. Erstattungsfähig sind 80 % der Aufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson eines nach GPX02 versicherten Kindes (bis 14 Tage für Kinder bis 9 Jahre).
Zahn-ZusatzschutzErstattung bis zu 90% vom Rechnungsetrag für Zahnersatz, Zahnkronen und Inlays unter Anrechnung der Vorleistung der GKV. Die Leistungen sind wie folgt gestaffelt:In den ersten 2 Jahren = 2.500 € in den ersten 4 Jahren = 5.000 € in den ersten 6 Jahren = 7.500 € Plastische Füllungen werden bis 90 % des Rechnungsbetrages; max. 75 € pro Füllung erstattet.
Kostenerstattung
AuslandskrankenversicherungErstattung (100 %) der nach GKV-Vorleistung verbleibenden Aufwendungen für ambulante und stationäre Heilbehandlung, schmerzstillende Zahnbehandlung sowie Mehrkosten für Rücktransport/Bestattung/Überführung (max. 10.000 € für Bestattung/Überführung) für Reisen bis zu acht Wochen.
Welche Leistungen werden erst nach Sperrfrist erstattet?Allgemeine Wartezeit (3 Monate) entfällt bei Unfällen.Besondere Wartezeit (8 Monate) für Entbindung, Zahnersatz, Zahnbehandlung, Psychotherapie und Kieferorthopädie. Kategorien
Kostenbeispiele
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||