Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen
ACHTUNG!
Die Krankenkasse "BKK Gesundheit" existiert nicht mehr.
Ihr Rechtsnachfolger ist die "DAK-Gesundheit"

BKK Gesundheit

Wächtersbacher Str. 89
60386 Frankfurt / Main

Der Wahltarif "Selbstbehalt"


Typ: Selbstbehalt
Mitglieder können für sich und ihre familienversicherten Angehörigen abhängig von der Höhe ihrer jährlichen beitragspflichtigen Einnahmen (Jahreseinkommen) jeweils für ein Kalenderjahr einen Teil der von der BKK Gesundheit zu tragenden Kosten übernehmen (Selbstbehalt). Bei einem Jahreseinkommen 
  • von 6.000 EUR bis 16.999 EUR beträgt der jährliche Selbstbehalt 100 EUR, 
  • von 17.000 EUR bis 25.999 EUR beträgt der jährliche Selbstbehalt 400 EUR,
  • von 26.000 EUR bis 44.999 EUR beträgt der jährliche Selbstbehalt 550 EUR,
  • ab 45.000 EUR beträgt der jährliche Selbstbehalt 1.000 EUR. 
Dabei können Mitglieder mit einer höheren Jahreseinkommensstufe den jährlichen Selbstbehalt einer niedrigeren Jahreseinkommensstufe wählen. Auf den Selbstbehalt werden die Kosten für die Inanspruchnahme folgender Leistungen nicht angerechnet:

1. Prävention und Selbsthilfe (§§ 20 und 20d SGB V)

2. Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe § 21 SGB V, Individualprophylaxe § 22 SGB V, Zahnprophylaxe § 55 1. Absatz 1 Satz 4 Nr. 2 SGB V)

3. medizinische Vorsorgeleistungen (§ 23 SGB V) mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten 

4. Gesundheitsuntersuchungen (§ 25 SGB V

5. Kinderuntersuchungen (§ 26 SGB V)

6. Vorsorgeleistungen während der Schwangerschaft nach den Mutterschafts-Richtlinien.

Ebenfalls werden die Kosten für die Inanspruchnahme von Leistungen durch nach § 10 SGB V versicherte Angehörige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht auf den Selbstbehalt angerechnet. Soweit Leistungen mit Ausnahme der Leistungen nach Absatz II in Anspruch genommen werden, erfolgt die Anrechnung dieser Leistungen auf den Selbstbehalt in Höhe der tatsächlich entstandenen Aufwendungen.

Vertragsärztliche Leistungen, die mit der Kopfpauschale nach § 85 SGB V abgegolten sind, werden nicht auf den Selbstbehalt angerechnet. Im Vertragsausland in Anspruch genommene Leistungen sind ebenfalls auf den Selbstbehalt anzurechnen.

Für die Dauer der Entscheidung für den Selbstbehalt erstattet die BKK Gesundheit dem Mitglied einen Teil der gezahlten Beiträge als Prämie. 

Die Prämie beträgt bei einem jährlichen Selbstbehalt
von         100        EUR  jährlich  80        EUR,
- von         400        EUR  jährlich  250      EUR,
- von         550        EUR  jährlich  400      EUR,
- von         1000      EUR  jährlich  600      EUR.
 
Eine Kombination mit dem Wahltarif Prämienzahlung nach § 16a ist nicht möglich.
 
Die Zahlung der Prämie erfolgt jährlich, spätestens im vierten Quartal des Folgejahres.
 
Die Wahl des Selbstbehalts wirkt vom Beginn des der Wahl folgenden Kalendermonats. Soweit das Mitglied einen Selbstbehalt während des laufenden Kalenderjahres wählt, werden der Selbstbehalt nach Absatz I und die Prämienzahlung nach Absatz IV anteilig berechnet. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend, soweit Beitragsfreiheit nach § 224 SGB V für volle Kalendermonate besteht. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend, soweit nach der Wahl des Selbstbehalts nach Absatz I die Beiträge für das Mitglied vollständig von Dritten getragen werden.

Der Kunde ist im Regelfall 3 Jahre an die Wahl gebunden und kann die Krankenkasse nicht wechseln.

 

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