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ACHTUNG!
Die Krankenkasse "BKK Gesundheit" existiert nicht mehr. Ihr Rechtsnachfolger ist die "DAK-Gesundheit" BKK Gesundheit
Wächtersbacher Str. 89
60386 Frankfurt / Main Der Wahltarif "Krankengeld"Typ: sonstiges
Die BKK Gesundheit bietet folgenden Versicherten Tarife zur Zahlung von Krankengeld zur Wahl an: Freiwillig versicherten hauptberuflich Selbstständigen Krankenversicherungspflichtigen selbstständigen Künstlern und Publizisten Der Anspruch auf Wahltarifkrankengeld entsteht für den ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit, längstens bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Beschäftigte, die bei Arbeitsunfähigkeit nicht mindestens 6 Wochen Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgeltes haben, sogenannte „unständig Beschäftigte“ Der Anspruch auf Wahltarifkrankengeld entsteht für den Personenkreis bei Krankenhausbehandlung von ihrem Beginn an, im Übrigen von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt. Voraussetzung ist, dass das Mitglied den Eintritt der Arbeitsunfähigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung innerhalb von sieben Kalendertagen nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit der BKK Gesundheit nachweist. Höhe des Krankengeldes Mitglieder erhalten Wahltarifkrankengeld längstens für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, gerechnet vom Tage des erstmaligen Beginns des Krankengeldwahltarifes an. Selbstständige:
Künstler: Die Monatsprämie beträgt 0,5 % des Arbeitseinkommens, welches der Beitragsberechnung nach § 234 SGB V unterliegt, und wird für ein Jahr im Voraus festgelegt. Als Nachweis hat das Mitglied seine aktuellste Beitragsberechnung der Künstlersozialkasse vorzulegen. Die Prämienhöhe wird einmal jährlich überprüft, erstmalig ein Jahr nach Beginn des Wahltarifs. Unständige: Die Monatsprämie beträgt 3,5 % des in den letzten 12 Monaten regelmäßig erzielten Arbeitsentgeltes, soweit es der Beitragsberechnung zur gesetzlichen Krankenversicherung unterlag, und wird für ein Jahr im Voraus festgelegt. Als Nachweis hat das Mitglied den aktuellsten Einkommensteuerbescheid oder anderweitige aussagekräftige Einkommensnachweise vorzulegen. Die Prämienhöhe wird einmal jährlich überprüft, erstmalig ein Jahr nach Beginn des Wahltarifs. Der Kunde ist im Regelfall 3 Jahre an die Wahl gebunden und kann die Krankenkasse nicht wechseln.
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