Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen
ACHTUNG!
Die Krankenkasse "BKK Gesundheit" existiert nicht mehr.
Ihr Rechtsnachfolger ist die "DAK-Gesundheit"

BKK Gesundheit

Wächtersbacher Str. 89
60386 Frankfurt / Main

Der Wahltarif "Krankengeld"


Typ: sonstiges

Die BKK Gesundheit bietet folgenden Versicherten Tarife zur Zahlung von Krankengeld zur Wahl an:

Freiwillig versicherten hauptberuflich Selbstständigen
Der Anspruch auf Wahltarifkrankengeld entsteht für den wahlweise mit Beginn der 4. Woche der Arbeitsunfähigkeit, mit Beginn der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit oder mit Beginn der 10. Woche der Arbeitsunfähigkeit.

Für Personen nach Vollendung des 65. Lebensjahres ist die Wahl des Krankengeldwahltarifs nur dann möglich, wenn am Tag vor Beginn des Wahltarifs bereits eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld nach dem SGB V bestand.

Krankenversicherungspflichtigen selbstständigen Künstlern und Publizisten
(nach dem KSVG versicherte Mitglieder), die einen Krankengeldanspruch von der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit haben.

Der Anspruch auf Wahltarifkrankengeld entsteht für den ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit, längstens bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Beschäftigte, die bei Arbeitsunfähigkeit nicht mindestens 6 Wochen Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgeltes haben, sogenannte „unständig Beschäftigte“ Der Anspruch auf Wahltarifkrankengeld entsteht für den Personenkreis bei Krankenhausbehandlung von ihrem Beginn an, im Übrigen von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt.

Voraussetzung ist, dass das Mitglied den Eintritt der Arbeitsunfähigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung innerhalb von sieben Kalendertagen nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit der BKK Gesundheit nachweist.

Höhe des Krankengeldes
Das Wahltarifkrankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Ist es für einen ganzen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser mit 30 Tagen anzusetzen.

Mitglieder erhalten Wahltarifkrankengeld längstens für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, gerechnet vom Tage des erstmaligen Beginns des Krankengeldwahltarifes an.

Selbstständige: 
Höhe des kalendertäglichen Wahltarif Krankengeldes Monatsprämie bei Anspruchsbeginn ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit Monatsprämie bei Anspruchsbeginn ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Monatsprämie bei Anspruchsbeginn ab dem 64. Tag der Arbeitsunfähigkeit
25,00 EUR 23,31 EUR 14,29 EUR 10,92 EUR
40,00 EUR 38,54 EUR 23,18 EUR 17,56 EUR
60,00 EUR 60,29 EUR 35,39 EUR 26,51 EUR
84,00 EUR 89,82 EUR 51,25 EUR 37,87 EUR

Künstler:
Die Höhe und Berechnung des Wahltarifkrankengeldes erfolgt gemäß § 47 SGB V. Abweichend hiervon darf das Wahltarifkrankengeld für den Kalendertag höchstens 70 % des 30. Teils der Bemessungsgrundlage der monatlichen Prämie für den Wahltarif betragen, die am Tag vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit für die Prämienzahlung maßgebend ist.

Die Monatsprämie beträgt 0,5 % des Arbeitseinkommens, welches der Beitragsberechnung nach § 234 SGB V unterliegt, und wird für ein Jahr im Voraus festgelegt. Als Nachweis hat das Mitglied seine aktuellste Beitragsberechnung der Künstlersozialkasse vorzulegen. Die Prämienhöhe wird einmal jährlich überprüft, erstmalig ein Jahr nach Beginn des Wahltarifs.

Unständige:
Die Höhe und Berechnung des Wahltarifkrankengeldes erfolgt gemäß § 47 SGB V. Abweichend hiervon darf das Wahltarifkrankengeld für den Kalendertag höchstens 70 % des 30. Teils der Bemessungsgrundlage der Prämie für den Wahltarif betragen, die am Tag vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit für die Prämienzahlung maßgebend ist.

Die Monatsprämie beträgt 3,5 % des in den letzten 12 Monaten regelmäßig erzielten Arbeitsentgeltes, soweit es der Beitragsberechnung zur gesetzlichen Krankenversicherung unterlag, und wird für ein Jahr im Voraus festgelegt. Als Nachweis hat das Mitglied den aktuellsten Einkommensteuerbescheid oder anderweitige aussagekräftige Einkommensnachweise vorzulegen. Die Prämienhöhe wird einmal jährlich überprüft, erstmalig ein Jahr nach Beginn des Wahltarifs.

Der Kunde ist im Regelfall 3 Jahre an die Wahl gebunden und kann die Krankenkasse nicht wechseln.

Private Krankenversicherung - die Alternative

Falls Ihr Bruttoeinkommen höher als 4.237,50 € im Monat ist oder Sie Selbstständiger, Freiberufler oder Beamter sind können Sie sich privat krankenversichern. mehr...

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