Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen
ACHTUNG!
Die Krankenkasse "BKK Gesundheit" existiert nicht mehr.
Ihr Rechtsnachfolger ist die "DAK-Gesundheit"

BKK Gesundheit

Wächtersbacher Str. 89
60386 Frankfurt / Main

Der Wahltarif "Hausarztzentrierte Versorgung"


Typ: sonstiges

Die BKK Gesundheit bietet ihren Versicherten zur Förderung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung eine hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V auf der Grundlage von Verträgen mit Hausärzten, Gemeinschaften von Hausärzten, medizinischen Versorgungszentren oder Kassenärztlichen Vereinigungen an, soweit diese von Gemeinschaften von Hausärzten dazu ermächtigt wurden.
"Hausarztmodell" bedeutet, dass der Kunde bei Beschwerden stets zuerst den Hausarzt aufsucht.

Alle Hausärzte, die an der hausarztzentrierten Versorgung der BKK Gesundheit teilnehmen, verpflichten sich zu einer speziellen und kontinuierlichen Fortbildung.

Die Pluspunkte im Einzelnen: 

  • Ein durchgehender Ansprechpartner für Behandlungsfragen
  • Zentrale Koordination der Behandlung durch den Hausarzt
  • Verbesserte Therapiequalität
  • Sicherheit der Behandlungsschritte durch Absprache aller Beteiligten

Verkürzte Wartezeiten beim Hausarzt

Teilnahme:
Die Teilnahme am Hausarztmodell ist freiwillig. Entscheiden Der Kunde füllt einfach eine Teilnahme-Erklärung beim Hausarzt der Wahl aus (in Betracht kommen alle Ärzte, die sich am Hausarztmodell beteiligen). An die Wahl ist der Kunde anschließend mindestes ein Jahr gebunden. Zum Jahresablauf ist eine Kündigung möglich. Die Kündigung vor Ende der Jahresfrist ist dagegen nur im Ausnahmefall zulässig – nämlich dann, wenn ein wirklich wichtiger Grund vorliegt (z. B. ein Umzug an einen weit entfernten Wohnort).

Besuch anderer Haus- oder Fachärzte
Das Hausarztmodell sieht zwingend vor, dass der Kunde im Behandlungsfall zunächst den ausgewählten Hausarzt aufsuchen. Nur so kann der Hausarzt zuverlässig seine Lotsenfunktion wahrnehmen. Das gilt auch im Notfall: Der Hausarzt ist die erste Anlaufstelle und sorgt dann bei Bedarf für die notwendigen Überweisungen zum Facharzt.

Ausnahme:
Augenärzte, Frauenärzte sowie teilweise Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin können auch bei Teilnahme am Hausarztmodell direkt aufgesucht werden.

Praxisgebühr
Auch bei Teilnahme am Hausarztmodell fällt eine Praxisgebühr an. Sie wird einmal pro Behandlungsquartal beim Hausarzt entrichtet. Eine Befreiung von dieser Praxisgebühr ist im Rahmen des Hausarztmodells nicht möglich.
Für dieses Vorgehen gibt es gute Gründe. Denn ob der vom Gesetzgeber gewünschte Einspareffekt durch die hausarztzentrierte Versorgung auch tatsächlich erzielt werden kann, ist zurzeit noch nicht absehbar. Damit aber ist nicht gesichert, dass die BKK Gesundheit einen Erlass der Praxisgebühr gegenfinanzieren könnte. Die entstehenden Mehrkosten müssten wohlmöglich mit einem Zusatzbeitrag finanziert werden. Deshalb hat sich die BKK Gesundheit zunächst gegen eine Befreiung von der Praxisgebühr entschieden – jedenfalls solange, bis gesicherte Daten zum Hausarztmodell vorliegen.
Verträge bestehen in folgenden Bundesländern:

  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen (Bezirk "Ärzte in Nordrhein")
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Westfalen-Lippe

Vertragsverhandlungen in weiteren Bundesländern laufen bereits.

Wahltarif hausarztzentrierte Versorgung hat eine Bindungsfrist von einem Jahr.

Private Krankenversicherung - die Alternative

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