BKK für Heilberufe
Schiess-Straße 43
40549 Düsseldorf
Seit 01.01.2010 erhebt die BKK für Heilberufe einen Zusatzbeitrag von jährlich 1,0 % vom beitragspflichtigen Jahreseinkommen bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze. Zahlungsweise: monatliche Zahlung, Mitglieder, die den 11-fachen Monatszusatzbeitrag auf einen Schlag bezahlen oder bis zur erstmaligen Fälligkeit eine Einzugssermächtigung erteilen, erhalten 1/12 des Jahres-Zusatzbeitrages Rabatt.
|
|
|
|
Sie möchten Informationen anfordern? [Formular]
|