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BKK Freudenberg
Höhnerweg 2 - 4
69469 Weinheim
Der Wahltarif "Wahltarif Prämienzahlung"
Typ: Beitragsrueckerstattung
- Mitglieder, die im abgelaufenen Kalenderjahr länger als 3 Monate bei der BKK versichert waren, erhalten eine Prämienzahlung, wenn sie und ihre nach § 10 SGB V mitversicherten Angehörigen in dem zu beurteilenden Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Voraussetzung ist, dass das Mitglied der BKK spätestens zum 30.09. des Kalenderjahres, für das die Prämienzahlung erstmals erfolgen soll, anzeigt, den Wahltarif in Anspruch nehmen zu wollen.
- Für die Beitragsrückzahlung ist die Inanspruchnahme folgender Leistungen unschädlich:
- Prävention (§ 20 SGB V) - Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe - § 21 SGB V, Individualprophylaxe - § 22 SGB V, jährliche Zahnprophylaxe - § 55 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 SGB V) - medizinische Vorsorgeleistungen (§23 SGB V) mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten - Gesundheitsuntersuchungen (§25 SGB V) - Kinderuntersuchungen (§26 SGB V) - Schutzimpfungen (§ 20 d SGB V) Ebenfalls unschädlich für die Prämienzahlung ist die Inanspruchnahme von Leistungen durch die nach § 10 SGB V mitversicherten Angehörigen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. - Die jährliche Prämienzahlung beträgt im 1. Jahr 60,- EUR, im 2. Jahr 100,- EUR und ab dem 3. Jahr 120,- EUR
- Die Mindestbindungsfrist an den Wahltarif beträgt 1 Jahr.
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