BKK exklusiv
Zum Blauen See 7
31275 Lehrte
Satzungsleistungen "Zuschuss zu Vorsorgekuren"
Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die BKK exklusiv den gesetzlich möglichen Höchstbetrag als Zuschuß zu den Kosten für Unterbringung, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe kalendertäglich 13,00 EUR. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 21,00 EUR.
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