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BZgA warnt vor E-Zigaretten


Pressemitteilung vom 11.1.2012
Nachdem der Verkauf von E-Zigaretten in Nordrhein-Westfalen bereits verboten ist, kommt eine deutliche Warnung nun auch von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Demnach sollen die Kartuschen neben Nikotin weitere gesundheitsschädliche Substanzen enthalten.

Der über E-Zigaretten eingeatmete Dampf besteht bis zu 90 Prozent aus Propylenglykol, das kurzfristig akute Atemwegsreizungen auslösen kann. Bislang völlig unbekannt sind die gesundheitlichen Auswirkungen bei dauerhafter und wiederholter Inhalation von Propylenglykol. Neben bekannten Substanzen wie Ethanol, Glyzerin und Aromastoffen hat die amerikanische Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA) in einigen Kartuschen giftige Substanzen wie Krebs erregende Nitrosamine nachweisen können.

E-Zigaretten bestehen aus einem Gehäuse, einer Batterie, einem elektrischen Vernebler und einer auswechselbaren Kartusche, die mit Flüssigkeit (Liquid) gefüllt ist. Mit dem Ziehen am Mundstück wird die Flüssigkeit verdampft und inhaliert. Aufgrund der bislang unzureichenden Deklaration der Inhaltsstoffe in den Flüssigkeiten werden Verbraucher über mögliche Gesundheitsrisiken im Unklaren gelassen. Auch der Dampf, der über den Konsum von E-Zigaretten in die Raumluft gelangt, ist bisher nicht wissenschaftlich auf seine Unbedenklichkeit hin untersucht.

Auch für einen Rauchstopp ist die E-Zigarette nicht geeignet. "Wer meint, dass er sich mit der E-Zigarette einen Rauchstopp erleichtern kann, irrt", betont Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der BZgA. "Für einen auf Dauer erfolgreichen Rauchstopp ist eine Verhaltensänderung nötig, die mit dem Konsum von E-Zigaretten aber nicht erreicht wird."

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