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Zusatzversicherung "ESSAkuranz (Ergänzungstarif zur Gesundheitsreform)"Kooperationspartner: Axa Krankenversicherung AG
ZV für KinderFür Kinder und Jugendliche beiden Geschlechts betragen die Kosten von ESSAkuranz bis zum 19. Lebensjahr 3,60 € monatlich.
Gesundheitscheck im VorfeldIm Antragsformular werden neun Fragen zur Gesundheit gestellt. Sollten die Antworten für eine Beurteilung durch die AXA Krankenversicherung AG nicht ausreichen, setzen sich die Mitarbeiter mit dem Interessenten zwecks Klärung in Verbindung.
Ambulanter Zusatzschutz80% der verbleibenden erstattungsfähigen Kosten für die Behandlung durch Heilpraktiker und für Naturheilverfahren durch Ärzte sowie jeweils verordnete Medikamente80% der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte nach gesetzlich eingeführten Programmen außerhalb der jeweiligen gesetzlichen Altersbeschränkungen Insgesamt ist die Leistung für beide Positionen auf max. 500,- Euro pro Jahr begrenzt. 100 % der Kosten für Sehhilfen (Gläser, Gestell, Kontaktlinsen), max. 150 € innerhalb von zwei aufeinander folgenden Versicherungsjahren.
Zahn-ZusatzschutzEs werden 25 % der Kosten für Zahnersatz, Inlays und Implantate übernommen. Die Kostenerstattung erfolgt unabhängig von der Vorleistung der BKK ESSANELLE für Zahnersatz, Inlays und Implantate. Eine Begrenzung des Zuschusses erfolgt gemäß einer „Zahnstaffel“ bis zum fünften Versicherungsjahr, bei Unfällen und ab dem sechsten Versicherungsjahr ist die Bezuschussung unbegrenzt.Während der Vertragslaufzeit besteht ein Anspruch auf insgesamt 4 Implantate oder Teleskop-Kronen. Vor Beginn von Zahnersatzmaßnahmen ist ab einem Rechnungsbetrag von 2.500,- Euro der AXA ein Heil- und Kostenplan vorzulegen.
KostenerstattungDie Leistungsgewährung erfolgt generell per Kostenerstattung.
Auslandskrankenversicherung100% für die ärztliche Behandlung100% für Arznei-, Verband- und Heilmittel 100% für Krankenhausbehandlung und Kosten für den Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus 100% für schmerzstillende Zahnbehandlung und -füllungen in einfacher Ausführung, nicht aber Zahnersatz und Zahnkronen 100% für Rücktransport und Überführung aus Europa bis 5.000,- Euro, aus dem übrigen Ausland bis 10.000,- Euro. Ist der Einsatz eines Sanitätsflugzeugs erforderlich, entfällt die Leistungsbegrenzung. Der Versicherungsschutz gilt für weltweite Reisen bis zu einer Dauer von 42 Tagen.
AusschlusskriterienIn jedem Fall erfolgt eine individuelle Prüfung.
Welche Leistungen werden erst nach Sperrfrist erstattet?Es gibt keine Wartezeit.Kategorien
Kostenbeispiele
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