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Der Wahltarif "T Kuren"Typ: Selbstbehalt
Das Mitglied kann weiterhin mit seiner Krankenversichertenkarte zum Arzt gehen, denn sämtliche Leistungen und Vorsorgeuntersuchungen sind vom Selbstbehalt ausgeschlossen. Erst Verordnungen, zum Beispiel Arzneimittel, gehen zu Lasten des Selbstbehaltes. Die in Anspruch genommenen Leistungen der Familienmitglieder werden nicht angerechnet und sind somit prämienunschädlich. Der Selbstbehalttarif ist mit den DMP-Tarifen sowie dem Tarif Integrierte Versorgung kombinierbar. Im Tarif T Kuren werden nur Kuren, Heil- und Hilfsmittel auf die Selbstbeteiligung angerechnet; alles andere bleibt unberücksichtigt. Auch Kuren oder Rehabilitationsmaßnahmen, die der Rentenversicherungsträger bezahlt, bleiben unberücksichtigt.
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