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Satzungsleistungen "Zuschuss zu Vorsorgekuren"Die Kosten für ambulante oder stationäre Vorsorge sowie Rehabilitationsleistungen werden von uns, bei Vorlage von bestimmten medizinischen Voraussetzungen, übernommen. Der Anspruch besteht bei ambulanten Vorsorgeleistungen alle 3 Jahre und bei stationären Maßnahmen alle 4 Jahre. Zu einer ambulanten Maßnahme leisten wir einen Kostenzuschuss in Höhe von 13 € täglich für längstens drei Wochen.
Zusätzlich werden die kurärztlichen Behandlungen und Heilmittel (Zuzahlung 10% der Kosten, zuzüglich 10 € je Verordnung) in Höhe der Vertragspreise bezahlt. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 21 €. Für stationäre Maßnahmen tragen wir die Kosten, sofern nicht ein anderer Sozialversicherungsträger zuständig ist. Für Kinder unter 18 Jahren werden die Kosten in voller Höhe übernommen. Erwachsene Versicherte leisten eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 € je Kurtag. Bei Anschlussrehabilitationen gilt die Zuzahlung unter Anrechung vorheriger Krankenhausbehandlungen für maximal 28 Tage.
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