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Satzungsleistungen "Persönliche Beratung"- Über die kostenlose Service-Hotline erreichen Sie unsere kompetenten Ansprechpartner aus den einzelnen Fachbereichen.
- Ärztliche Behandlungsfehler – ein unabwendbares Schicksal?! Die Gesundheitsversorgung in Deutschland steht auf einem weltweit anerkannt hohem Niveau. Aber auch hier sind menschliche Fehlleistungen leider niemals völlig auszuschließen. Wir möchten aufzeigen, wann ein Behandlungsfehler vorliegen könnte, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie als Geschädigter haben - und wie die BKK ESSANELLE Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen kann. Was ist eigentlich ein Behandlungsfehler? Die Definition eines Behandlungsfehlers ist recht umfassend und durch zahlreiche Rechtsprechung in den letzten Jahren erweitert worden. Als Faustregel gilt: Der Patient hat einen Anspruch auf eine Behandlung nach den Regeln der aktuellen ärztlichen Kunst. Der Arzt hat alle gängigen Maßnahmen zu ergreifen, welche von einem gewissenhaften und aufmerksamen Arzt vorausgesetzt und erwartet werden können. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Arzt dem Patienten zwingend einen Behandlungserfolg schuldet. Aufklärung vor Beginn der Behandlung Der Arzt hat den Patienten zu Beginn einer ärztlichen Maßnahme über das damit verbundene Risiko umfassend aufzuklären, die Behandlung „handwerklich“ korrekt durchzuführen und die entsprechende Dokumentation lückenlos zu führen. Die Beurteilung der medizinischen Behandlung ist jedoch sehr schwierig und für einen medizinischen Laien fast unmöglich. Wir helfen! Die BKK ESSANELLE bietet Ihnen hierbei kompetente Unterstützung. In Kooperation mit den Experten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MdK) wird zunächst die Sachlage geprüft. Dies bildet die Basis für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche. Wir stellen Ihnen das medizinische Fachgutachten in Kopie zur Verfügung, zeigen Möglichkeiten des weiteren Vorgehens auf und nennen mögliche Anlaufstellen (Selbsthilfegruppen, kostenfreie Gutachter- und Schlichtungsstellen) zur Durchsetzung Ihrer privatrechtlichen Ansprüche. Eine weitergehende Unterstützung in rechtlicher Hinsicht unterbindet der Gesetzgeber mit dem Hinweis auf eine sogenannte unerlaubte Rechtsberatung. Deshalb sollten Sie bei einem konkreten Anfangsverdacht seitens eines ärztlichen Gutachtens für die Durchsetzung der eigenen privatrechtlichen Schadenersatzansprüche einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Medizinrecht konsultieren. Wir werden diesen dann gerne mit der Bereitstellung der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen unterstützen. Sind jedoch bereits aufgrund eines festgestellten Behandlungsfehlers zusätzliche Aufwendungen der BKK ESSANELLE notwendig geworden, haben wir die Möglichkeit, diesen Anspruch notfalls auch auf dem Wege des Klageverfahrens durchzusetzen. In diesem Falle informieren wir Sie über den Ausgang des Verfahrens; zusätzliche Anwaltskosten entstehen Ihnen hierbei nicht. Sie haben lediglich die gesetzlich festgelegte Verjährungsfrist von drei Jahren zu beachten. Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Ihre Rechte wurden in den vergangenen Jahren von Seiten des Gesetzgebers nachhaltig gestärkt. Die Auswirkungen einer fehlerhaften Behandlung müssen nicht hingenommen werden. Oft können die Folgen zwar leider nicht mehr korrigiert, aber durch einen angemessenen finanziellen Schadenersatz zumindest erträglicher gestaltet werden. Wir möchten Sie hierbei unterstützen. Sprechen Sie uns einfach an! - Unsere Mitarbeiter kommen auf Wunsch gerne zu Ihnen nach Hause.
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