BKK ESSANELLE
Zugspitzstraße 181
86165 Augsburg
Satzungsleistungen "Hospizleistungen"
Versicherte, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten einer stationären- oder teilstationären Versorgung in Hospizen, in denen palliativ-medizinische Behandlung erbracht wird, wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder der Familie nicht erbracht werden kann. Der Zuschuss beträgt kalendertäglich 9% der monatlichen Bezugsgröße und darf insgesamt, mit den Leistungen anderer Sozialleistungsträger, nicht höher als die tatsächlichen Kosten sein.
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