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Satzungsleistungen "Haushaltshilfe"Sie erhalten Haushaltshilfe, wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihren Haushalt selbst zu führen,
1.wegen einer Krankenhausbehandlung 2.auf Grund einer Kur, sofern diese nicht durch einen anderen Sozialleistungsträger erbracht wird 3.wegen einer ambulanten Operation, wenn dadurch eine vollstationäre Krankenhausbehandlung vermieden wird oder wegen einer stationsersetzenden ambulanten Behandlung. (Dies gilt bei ärztlich bescheinigter Notwendigkeit für den Zeitraum, für den Krankenhauspflege zu erbringen gewesen wäre, längstens für zwei Wochen.) 4.wenn und solange Ihnen die Weiterführung des Haushalts nach ärztlicher Bescheinigung im Anschluss an eine stationäre Behandlung nicht möglich ist. Die Dauer der Haushaltshilfe wird für einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen je Krankheitsfall übernommen. 5.wenn Ihnen nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts auf Grund einer schwerwiegenden Krankheit nicht möglich ist. Hierzu zählen: 1) onkologische Erkrankungen, insbesondere die Chemo- oder Strahlentherapie. Der Anspruch besteht für bis zu 28 Behandlungstage im Kalenderjahr. 2) Frakturen mit einer Begrenzung auf 14 Tage im Kalenderjahr. Die BKK ESSANELLE trägt die Kosten, wenn ein Kind in Ihrem Haushalt lebt, das bei Beginn der Leistung das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist und niemand mit in Ihrem Haushalt lebt, der einspringen könnte. Zu den Punkten 3 - 5 wird Haushaltshilfe bis zu 3 Stunden pro Tag auch übernommen, wenn im Haushalt kein Kind lebt. Falls Ihr Arbeitgeber entsprechende Leistungen vorsieht, haben diese Vorrang. Wer kann die Haushaltshilfe übernehmen? Die BKK ESSANELLE arbeitet mit verschiedenen Organisationen zusammen und kann Ihnen eine geeignete Haushaltshilfe beschaffen. Wenn Sie selber jemanden kennen, der Sie unterstützen möchte, erstatten wir Ihnen die dadurch entstehenden Kosten in angemessener Höhe. Für Verwandte bis zum 2. Grad werden Fahrkosten und Verdienstausfall ersetzt. Näheres hierzu erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder Entbindung Wenn Sie wegen Schwangerschaft oder Entbindung Ihren Haushalt nicht weiterführen können, beteiligt sich Ihre BKK ESSANELLE in medizinisch begründeten Fällen an den Kosten einer Haushaltshilfe. Dies ist dann der Fall, wenn keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann, auch wenn kein Kind im Haushalt lebt. In diesen Fällen entfällt eine Zuzahlung. Zuzahlung Ab dem 18. Lebensjahr beteiligen Sie sich mit 10% der täglichen Haushaltshilfekosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Tag.
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