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Satzungsleistungen "Alternative Heilmethoden/Naturheilverfahren"- Die BKK ESSANELLE übernimmt die Kosten für die - Akupunkturbehandlung von chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder eines/ beider Kniegelenke unter folgenden Voraussetzungen:
* Die Schmerzen bestehen seit mindestens 6 Monaten. * Die Behandlung wird von einem Arzt mit der Zusatzqualifikation „Akupunktur“ und speziellen Kenntnissen in der psychosomatischen sowie interdisziplinären Schmerztherapie durchgeführt. * Erstattet werden die Kosten für bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen. In Ausnahmefällen werden bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen übernommen. Jede Behandlung dauert mindestens 30 Minuten. * Die Behandlung bei Rückenschmerzen erfolgt mit 14 bis 20, bei Kniegelenksschmerzen mit 7 bis 15 Nadeln. * Eine erneute Behandlung kann frühestens nach 12 Monaten erfolgen. - Welche homöopathischen Leistungen erhalten Sie gegen Vorlage Ihrer Krankenversichertenkarte? Homöopathische Erstanamnese Erstgespräch mit dem Arzt, bei dem individuelle Beschwerden sowie das physische und psychische Gesamtbild schriftlich festgehalten werden. Homöopathische Analyse Eine Analyse des Gesprächsprotokolls der Anamnese erfolgt und die wichtigsten Symptome werden ermittelt. Repertorisation Der Arzt wählt sehr gewissenhaft auf Basis der Erstanamnese und unter Berücksichtigung zahlreicher Nachschlagewerke das bzw. die am besten geeignete(n) Mittel aus. Homöopathische Folgeanamnese Das Folgegespräch mit dem Arzt dient der Kontrolle des Behandlungs- und Heilungsverlaufs. Homöopathische Beratung Beantwortung von Patientenfragen rund um die Behandlung durch den Arzt. Wenden Sie sich an einen Arzt oder eine Ärztin Ihres Vertrauens, die dem Vertrag beigetreten sind. Vor Beginn der homöopathischen Behandlung unterschreiben Sie die Erklärung zur Teilnahme am Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie. Die Teilnahme ist kostenfrei, freiwillig und kann jeder Zeit gegenüber dem behandelnden Arzt gekündigt werden. - Arzneimittel der Homöopathie werden bis zu 100 % – bis zu einem Höchstbetrag pro Versicherten von 100 € im Kalenderjahr ertstattet. - Osteopathische Behandlungen werden zu 90 % des Rechnungsbetrages, bis zu 60 € pro Sitzung erstattet. Die Übernahme dieser Kosten ist für bis zu sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten möglich.
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