Typ: Bonus
Teilnehmen können die Mitglieder und auch Ihr mitversicherter Ehegatte jeweils mit einem eigenen Bonusheft. (Den Punkt „Kinderuntersuchungen“ bitte bei demjenigen bestätigen lassen, bei dem die Kinder mitversichert sind.)
Sie haben Anspruch auf einen Bonus, wenn Sie die Punkte 1 bis 3 vollständig
- "check-up 35"
Gesundheitsuntersuchung nach Vollendung des 35. Lebensjahres alle 2 Jahre (Herz Kreislauferkrankungen, Nierenkrankheiten, Stoffwechselstörungen). - Krebsfrüherkennung für Frauen
Ab 20. Lebensjahr jährlich einmal gynäkologische Untersuchung, ab 30 zusätzlich Brust/Haut, ab 50 Dickdarm-/Stuhluntersuchung (ab 56 Darmspiegelung alle 10 Jahre oder Stuhluntersuchung alle 2 Jahre).
Krebsfrüherkennung für Männer
Ab 45. Lebensjahr jährlich einmal (Prostata, Genitale, Haut), ab 50 Dickdarm-/Stuhluntersuchung (ab 56 Darmspiegelung alle 10 Jahre oder Stuhluntersuchung alle 2 Jahre). - Kinderuntersuchungen
Die Untersuchungen (U1 bis U9) beginnen unmittelbar nach der Geburt und reichen bis zum 6. Lebensjahr (J1 im 13.–14. Lebensjahr). Kinderuntersuchungsheft/Impfpass mitnehmen.
Es wurden alle Untersuchungen im Laufe eines Kalenderjahres durchgeführt.
und zusätzlich mindestens 2 aus den Punkten 4 bis 7
- Präventionskurse
Versicherte nehmen mindestens einmal jährlich an qualitätsgesicherten Präventionskursen teil (z. B. Entspannung, Stressbewältigung, Nichtrauchen oder Bewegungsprogramme). - Fit und gesund
Der Versicherte ist aktives Mitglied in einem Sportverein oder Fitnessstudio oder hat im Kalenderjahr das Sportabzeichen abgelegt. - Body-Mass-Index
Ein normales Körpergewicht ist eine gute Voraussetzung, um gesund zu bleiben.
- Nichtraucher
Rauchen ist nach wie vor einer der größten Risikofaktoren für Ihre Gesundheit und die Ihrer Mitmenschen. Im Rahmen des Bonusprogramms werden Sie nach einer Abstinenz von mindestens sechs Monaten belohnt.
einmal innerhalb eines Kalenderjahres nachweisen.
Personen, welche die Grundvoraussetzungen (z. B. wegen des Alters) nicht erfüllen können, erhalten diese Punkte pauschal anerkannt.
Der Bonus wird in Form einer Geldprämie in Höhe von 30 € gutgeschrieben, wenn Sie bis zum 31. März des Jahres für das zurückliegende Kalenderjahr die Voraussetzungen durch Vorlage des Bonusheftes nachweisen. Der Bonus wird bei Erfüllung jeder weiteren Voraussetzung aus den Punkten 4 bis 7 um jeweils 10 € (auf maximal 50 €) aufgestockt.